Werkschutzfachkraft

Um eine Tätigkeit als Werkschutzfachkraft, die qualifizierte Sicherheitsdienstleistungen bietet, ausüben zu können, ist eine definierte Ausbildung notwendig, die den Vorgaben des VdS entspricht. Für den Tätigkeitsbereich sind vielseitige Kenntnisse notwendig. Diese stellen sicher, dass Evakuierungen (nicht nur von verletzten Personen, sondern auch von Personen aus einem Fahrstuhl) fachkundig ausgeführt werden können, Brandschutzkenntnisse vorhanden sind, bei der beruflichen Tätigkeit eine Schusswaffe getragen werden darf, Werkschutzkenntnisse nachweisbar sind, nach den Vorgaben des VdS Interventionen und deeskalierende Tätigkeiten (sofortiges reagieren) und lebensrettende Sofortmaßnahmen (z. B. die Verwendung eines Defibrillators), durchgeführt werden können. Um als Werkschutzfachkraft möglichst viel Schutz und Sicherheit bieten zu können, muss die Fähigkeit vorhanden sein, die Koordination einer externen und internen Zusammenarbeit, zu ermöglichen. Die fachkundige Verwendung drahtloser und moderner Kommunikationsmittel muss beherrscht werden.

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