Objektschutz

Objektschutz bedeutet, dass ein Objekt, zumeist ein Gebäude, bewacht wird. Die Bewachung kann durch Sicherheitspersonal erfolgen, aber auch durch zusätzlich installierte Bewachungskameras und Alarmanlagen. Beim Objektschutz soll nicht nur die Sicherheit der Personen gewährleistet sein, sondern auch der Erhalt und die Funktionstüchtigkeit des Objektes selber. Es muss vor Zerstörung, Schäden, Vandalismus und Inbesitznahme geschützt werden. Bei der Ausführung des Objektschutzes muss darauf geachtet werden, dass die Nutzbarkeit und Funktionstüchtigkeit des Objektes erhalten bleibt. Die Einschränkungen, die durch den Objektschutz entstehen könnten, sollten so gering, wie möglich sein. Wird z. B. eine Wohnsiedlung geschützt, muss gewährleistet sein, dass die berechtigen Anwohner ungehinderten Zutritt zum Objekt erhalten, ohne dass die persönliche Flexibilität in großem Maß eingeschränkt wird. Objektschutz kann von privaten Sicherheitsunternehmen ausgeführt werden, aber auch von staatlichen Sicherheitsdiensten, wie Polizei oder Militär. Ein effektiver Objektschutz kann mit Observation, Bestreifung, Vorkontrollen, Einlasskontrollen, Stellungen, Personendurchsuchungen, Identitätsfeststellungen, Panzerglas und Schranken, veranlasst werden.

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