Intrusionsschutz

Die Maßnahmen, die zum Schutz von Räumen, Gebäuden und Geländen ausgeführt werden, damit das Eindringen von unbefugten Personen effektiv verhindert werden kann, werden als „Intrusionsschutz“ bezeichnet. Unter diesen Begriff fallen auch Alarmanlagen, Bewegungsmelder, Infrarot-Strahlenschranken, Wärme- oder Schallsensoren und Kontakte (elektrisch) an Türen und Fenstern, die reagieren, wenn diese gewaltsam geöffnet werden.

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