Interventionsdienst

Bietet ein Dienstleister die Serviceleistung an, dass er auf eingehende Alarmmeldungen oder Notfallmeldungen reagiert und die im Vorfeld vereinbarten Maßnahmen durchführt, werden diese Dienstleistungen „Interventionsdienst“ genannt. Unternehmen, die sich einen Interventionsdienst leisten, können dadurch sicherstellen, dass das aufgetretene Ereignis mit Fachkenntnis und Bedacht analysiert und behandelt wird.

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