Gewerbeaufsicht

Der Jugend-, Gesundheits- und Arbeitsschutz ist staatlich geregelt, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in diesen Bereichen werden von der Gewerbeaufsicht, als zuständige staatliche Behörde, überprüft. Die Gewerbeaufsicht ist berechtigt, Kontrollen in Betrieben und Verkaufsstätten durchzuführen, die auch die Überprüfung der Einhaltung der Unfall- und Gesundheitsbestimmungen, beinhaltet. Werden die Vorgaben der Behörden von einzelnen Betrieben nicht eingehalten, kann die Gewerbeaufsicht Auflagen aussprechen, die die jeweiligen Betriebe, erfüllen müssen. Die Aufsichtspersonen, die in Unternehmen technische Arbeitsprozesse durchführen und überwachen, müssen mit der Gewerbeaufsicht, zusammenarbeiten. Die Gewerbeaufsicht muss die gesetzlichen Vorgaben, in den jeweiligen Bundesländern, als Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeiten, anerkennen.

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