Chemische Fangmittel

Diebstahlgefährdete Gegenstände (wie z. B. Bargeldbomben) werden häufig mit chemischen Fangmitteln markiert, sodass diese an den Tätern anhaften und über Wochen hinweg nicht entfernt werden können. Chemische Fangmittel sind unsichtbar und geruchslos, wenn sie noch nicht aktiviert sind. Diebe können daher nicht feststellen, ob diebstahlgefährdete Gegenstände mit speziellen Pasten oder Pulver markiert wurden, die als chemische Fangmittel eingesetzt werden. Werden dann verdächtige Diebe gefasst, können sie von der Spurensicherung überführt werden, weil die chemischen Fangmittel über einen recht langen Zeitraum (über Wochen), nachweisbar sind.

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