Brandschutztür

Als Brandschutztür wird eine Spezialtür bezeichnet, die über einen fest definierten Zeitraum, die Türöffnung brandsicher verschließen. Brandschutztüren werden in Wände eingebaut, die ebenfalls brandschutztechnisch qualifiziert sind. Nach DIN 4120 ist die Schutzgüte geregelt, die bei einer Brandschutztür messbar ist. Die Bezeichnung T30 steht für einen Feuerwiderstand von 30 Minuten und gibt somit die Feuerresistenz an. Bei einer T90 Brandschutztür kann der Feuerwiderstand über 90 Minuten hinweg geboten werden. Brandschutztüren sind nur zulässig, wenn sie mit einem Selbstschluss-Mechanismus versehen sind und zulassungskonform eingebaut werden. Brandschutztüren können nicht nur einen nachweisbaren Feuerwiderstand bieten, sondern auch einen zeitlich festgelegten Rauchschutz. Türen, die nur einen Rauchschutz bieten, werden als Rauchschutztür bezeichnet, aber nicht als Brandschutztür.

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