Bewachungsgewerbe

Personen, die im Bewachungsgewerbe arbeiten, schützen das Eigentum, die Werte, den Besitz, die Freiheit, die Gesundheit (Unversehrtheit) und das Leben fremder Menschen und Unternehmen, durch Bewachung. Das Betreiben vom Bewachungsgewerbe ist nach §34a GewO erlaubnispflichtig. Das Bewachungsgewerbe kann von Bewachungsunternehmen, aber auch, z. B. bei Unternehmen, vom eigenen Werkschutz, ausgeführt werden. Um ein Bewachungsgewerbe betreiben zu können, müssen nicht nur die erforderlichen Qualifikationen erbracht werden, sondern auch eine Bescheinigung der IHK (Industrie- und Handelskammer). Diese Bescheinigung bestätigt, dass alle geltenden rechtlichen Vorschriften, die für die Ausübung des Bewachungsgewerbes erforderlich sind, bekannt sind und erfüllt werden. Eine Unterrichtung bei der IHK muss stattgefunden haben, damit die notwendige Bescheinigung von der IHK ausgestellt werden kann.

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