Arbeitsstättenverordnung

Arbeitsstätten müssen sicher und präventiv gebaut sein. Damit sie bei der Arbeit vor möglichen Gefahren schützen, sind Arbeitsstätten nur erlaubt, wenn sie der gültigen Arbeitsstättenverordnung entsprechen. Die Arbeitsstättenverordnung enthält grundsätzliche Anforderungen an eine Arbeitsstätte und soll dadurch unzumutbare Arbeitsbedingungen verhindern. Sie entspricht seit dem Jahr 2004 dem Konzept der „Europäischen Arbeitsstättenrichtlinie“, die Schutz und Sicherheit für Arbeitsstätten fordert. Detaillierte Vorgaben sind nicht enthalten, damit auch Arbeitgebern bei der Umsetzung Freiräume gegeben werden. Ob die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung bei den bestehenden Arbeitsstätten ordnungsgemäß umgesetzt wurden, wird von dem „Ausschuss für Arbeitsstätten“ regelmäßig geprüft. Gibt es Grund für Beanstandungen, müssen diese nach Vorgaben, beseitigt werden.

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