Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Laut Arbeitnehmer-Entsendegesetz müssen sich Arbeitgeber, die Ihren Sitz in Deutschland haben, ebenso, wie Arbeitgeber, die ihren Sitz im Ausland haben, sowie Werksvertragsunternehmer, Entleiher und Verleiher, an die Einhaltung gesetzlicher Arbeitsbedingungen, halten. Branchenüblich müssen sich Verleiher und Arbeitgeber an die Arbeitsbedingungen halten, die tariflich geregelt sind. Alle anderen Pflichten, die auf Verleiher und Arbeitgeber zukommen, werden nach dem AEntG geregelt. Hierbei wird dann noch zwischen zwingenden Pflichten (Verwaltungs- oder Rechtsvorschriften)und tariflichen Regelungen unterschieden. Die Verwaltungs- und Rechtsvorschriften müssen von entsendenden und inländischen Arbeitgebern berücksichtigt werden, egal, in welcher Branche sie tätig sind. Die in Deutschland geltenden Tarifverträge sind für Arbeitgeber in folgenden Branchen bindend: Bauhaupt- und -nebengewerbe, Sicherheitsdienste, Gebäudereinigerhandwerk und Briefdienstleistungen. Die allgemeinverbindlichen Tarifverträge müssen beachtet, der Mindestlohn, Überstundenzuschläge, die Erholungsurlaubsdauer, zusätzliches Urlaubsgeld, Urlaubsentgelt und Urlaubskassenbeitrag, müssen berücksichtigt und entrichtet werden.

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